Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten von DALIA, die unter dalia.education und search.dalia.education erreichbar sind.

DALIA ist bemüht, ihre Websiten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von §12 BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen (Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben im Juni 2025) hat ergeben, dass die Webseite die genannten Anforderungen teilweise erfüllt. Nachfolgend sind Ausnahmen (inkl. Begründung) aufgeführt:

  • In vereinzelten Fällen kann es vorkommen, dass Grafiken noch nicht mit einem Alternativtext versehen sind (vor allem bei älteren Inhalten).
  • Bei starkem Vergrößern des Inhalts kann es in seltenen Fällen browserabhängig zu Überlappungen kommen.
  • Der Fokus ist beim Navigieren mit der Tastatur nicht immer deutlich sichtbar.
  • Nicht alle Formularfelder haben eine Beschriftung, mit der Interaktionen (z.B. Screenreader oder Klickbarkeit) möglich sind.
  • Eingebettete oder verlinkte Video- bzw. Audioinhalte weisen teilweise keine aufbereiteten Untertitel auf. Ferner sind keine Audiobeschreibungen oder Volltextalternativen verfügbar.
  • Die Verwendung von unterstützenden Technologien, wie beispielsweise Screenreadern, kann zu einem abweichenden Nutzendenverhalten führen, da nicht alle Ausdrücke in anderen Sprachen, Aufzählungen und Abkürzungen sowie Steuerelemente entsprechend gekennzeichnet sind.

DALIA arbeitet daran, diese Barrieren schrittweise zu beheben und ihre Angebote kontinuierlich zu verbessern. Neue Inhalte werden barrierefrei erstellt. Da sich die Webangebote noch im Aufbau befinden und fortlaufend erweitert werden, können einzelne Anforderungen der Barrierefreiheit nicht von Beginn an garantiert werden. Auf die Barrierefreiheit der verlinkten Ressourcen hat DALIA keinen Einfluss, da diese bei externen Anbietern gehostet werden.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.

Feedback und Kontakt

Möchten Sie uns auf bestehende Barrieren auf unserer Website hinweisen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit anfordern, können Sie sich gerne an uns wenden:

RWTH Aachen University
Institut für Anorganische Chemie
Lehrstuhl für Bioanorganische Chemie
Landoltweg 1a
52074 Aachen
Deutschland

Telefon: +49 241 80 93903
E-Mail: contact@dalia.education

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Die Einschaltung eines Rechtsbeistandes ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zu den Möglichkeiten der Antragstellung finden Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Kontakt zur Schlichtungsstelle BGG:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 30 18527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de